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   OLG Düsseldorf, 07.10.2015 - I-3 Wx 179/15   

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https://dejure.org/2015,29873
OLG Düsseldorf, 07.10.2015 - I-3 Wx 179/15 (https://dejure.org/2015,29873)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.10.2015 - I-3 Wx 179/15 (https://dejure.org/2015,29873)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Oktober 2015 - I-3 Wx 179/15 (https://dejure.org/2015,29873)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    GG Art. 5; GBO § 12; GBV § 46
    Einsichtsrecht der Presse ins Grundbuch

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1; GBO § 12; GBO § 12 Abs. 1
    Anspruch eines Presseorgans auf Einsicht in das Grundbuch

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Darf die Presse in Grundbücher einsehen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Darf die Presse in Grundbücher einsehen? (IMR 2016, 26)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 89
  • FGPrax 2016, 7
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.08.2011 - V ZB 47/11

    Grundbuchverfahren: Einsichtnahmeanspruch des Herausgebers eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.10.2015 - 3 Wx 179/15
    Über den ursprünglichen, dem allgemeinen Rechtsverkehr mit Grundstücken dienenden Regelungszweck hinaus, vermag auch ein schutzwürdiges Interesse der Presse und vergleichbarer publizistisch tätiger Medien daran, von den für ein bestimmtes Grundstück vorgenommenen Eintragungen Kenntnis zu erlangen, das nach § 12 Abs. 1 GBO für die Gestattung der Einsicht erforderliche berechtigte Interesse zu begründen (vgl. BVerfG, 28.08.2000, NJW 2001, 503; BGH NJW-RR 2011, 1651 m.w.N.; OLG Stuttgart, 27.06.2012 - 8 W 228/12 = BeckRS 2013, 07597).

    Dabei ist zu respektieren, dass die Presse regelmäßig auch auf einen bloßen Verdacht hin recherchiert (vgl. BVerfG, a.a.O. und BGH NJW-RR 2011, 1651).

    Dafür, dass die Berichterstattung über die Ergebnisse der beabsichtigten Nachforschung lediglich dazu dienen könnte, eine in der Öffentlichkeit vorhandene Neugierde und Sensationslust zu befriedigen, bestehen keine Anhaltspunkte (vgl. BGH NJW-RR 2011, 1651).

    Dem Grundbuchamt ist eine eigene Bewertung der für das Informationsanliegen der Presse relevanten Angaben verwehrt (vgl. BGH, NJW-RR 2011, 1651 f.).

  • OLG Stuttgart, 27.06.2012 - 8 W 228/12

    Grundbuchverfahren: Einsichtnahmeanspruch eines Presseorgans in Grundbuchakten im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.10.2015 - 3 Wx 179/15
    Über den ursprünglichen, dem allgemeinen Rechtsverkehr mit Grundstücken dienenden Regelungszweck hinaus, vermag auch ein schutzwürdiges Interesse der Presse und vergleichbarer publizistisch tätiger Medien daran, von den für ein bestimmtes Grundstück vorgenommenen Eintragungen Kenntnis zu erlangen, das nach § 12 Abs. 1 GBO für die Gestattung der Einsicht erforderliche berechtigte Interesse zu begründen (vgl. BVerfG, 28.08.2000, NJW 2001, 503; BGH NJW-RR 2011, 1651 m.w.N.; OLG Stuttgart, 27.06.2012 - 8 W 228/12 = BeckRS 2013, 07597).

    Das Einsichtsgesuch zielt somit auf die Beschaffung journalistisch verwertbarer Informationen und unterliegt als Teil der publizistischen Vorbereitungstätigkeit dem Schutzbereich der Pressefreiheit im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG (BVerfGE 50, 234, 249; OLG Stuttgart, 27.06.2012 - 8 W 228/12).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.10.2015 - 3 Wx 179/15
    Bei der Abwägung der Pressefreiheit mit den kollidierenden Persönlichkeitsinteressen kann es darauf ankommen, ob die Fragen die Öffentlichkeit wesentlich angehen, ernsthaft und sachbezogen erörtert oder lediglich private Angelegenheiten, die nur die Neugier befriedigen, ausgebreitet werden (BVerfG a.a.O. unter Hinweis aus BVerfGE 101, 361 ff., 391).
  • BVerfG, 28.08.2000 - 1 BvR 1307/91

    Zum Einsichtsrecht der Presse in das Grundbuch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.10.2015 - 3 Wx 179/15
    Über den ursprünglichen, dem allgemeinen Rechtsverkehr mit Grundstücken dienenden Regelungszweck hinaus, vermag auch ein schutzwürdiges Interesse der Presse und vergleichbarer publizistisch tätiger Medien daran, von den für ein bestimmtes Grundstück vorgenommenen Eintragungen Kenntnis zu erlangen, das nach § 12 Abs. 1 GBO für die Gestattung der Einsicht erforderliche berechtigte Interesse zu begründen (vgl. BVerfG, 28.08.2000, NJW 2001, 503; BGH NJW-RR 2011, 1651 m.w.N.; OLG Stuttgart, 27.06.2012 - 8 W 228/12 = BeckRS 2013, 07597).
  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvR 154/78

    Gerichtspresse

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.10.2015 - 3 Wx 179/15
    Das Einsichtsgesuch zielt somit auf die Beschaffung journalistisch verwertbarer Informationen und unterliegt als Teil der publizistischen Vorbereitungstätigkeit dem Schutzbereich der Pressefreiheit im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG (BVerfGE 50, 234, 249; OLG Stuttgart, 27.06.2012 - 8 W 228/12).
  • VG Köln, 20.05.2015 - 6 L 476/15

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines presserechtlichen Auskunftsanspruchs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.10.2015 - 3 Wx 179/15
    Die Antragstellerin wirkt - auch in Zusammenarbeit mit überregionalen Zeitungen und öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern - an der öffentlichen Meinungsbildung mit und ist damit der Presse zuzuordnen (vgl. zu § 3 PresseG NW und zu der auch dort notwendigen Abgrenzung zu anderen Unternehmen VG Köln, 20.05.2015 - 6 L 476/15, juris).
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